Nutzungsbedingungen für Phoxiclo

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Nutzung unserer Dienstleistungen im Bereich Umwelt- und Compliance-Auditing.

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Diese Nutzungsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Phoxiclo GmbH (nachfolgend „Phoxiclo“ oder „wir“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) für die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der betrieblichen Umweltprüfung, insbesondere der Überwachung von Industriechemikalienlagern, Emissionsmessungen sowie der Begleitung von Zertifizierungen nach ISO 50001.

Gegenstand der Leistung ist die fachliche Prüfung und Dokumentation der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften, insbesondere des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der zugehörigen Verordnungen, sowie der technischen Normen zur Energieeffizienz. Die genauen Leistungsinhalte werden in der jeweiligen Auftragsbestätigung oder Rahmenvereinbarung spezifiziert.

2. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Phoxiclo alle für die Prüfung erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig und fristgerecht zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere:

  • aktuelle Anlagen- und Sicherheitsdatenblätter für die gelagerten Chemikalien
  • Nachweise über durchgeführte Wartungen und Kalibrierungen der Emissionsmesstechnik
  • Energieverbrauchsdaten der letzten 24 Monate sowie bestehende Energiemanagementdokumentationen
  • Zugang zu den relevanten Betriebsstätten während der vereinbarten Prüfzeiten

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Daten. Phoxiclo haftet nicht für Schäden, die aus unvollständigen oder fehlerhaften Angaben des Auftraggebers resultieren.

3. Leistungserbringung und Termine

Phoxiclo führt die Prüfungen nach den anerkannten Regeln der Technik und den aktuellen Vorgaben der zuständigen Überwachungsbehörden durch. Die Terminierung erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Phoxiclo bemüht sich, die vereinbarten Fristen einzuhalten, übernimmt jedoch keine Haftung für Verzögerungen, die auf höhere Gewalt, behördliche Anordnungen oder nicht rechtzeitig gelieferte Unterlagen des Auftraggebers zurückzuführen sind.

Die Ergebnisse der Prüfung werden in einem schriftlichen Bericht zusammengefasst. Dieser Bericht enthält die Feststellungen, eine Bewertung der Compliance sowie gegebenenfalls Empfehlungen für Abstellmaßnahmen. Der Bericht wird dem Auftraggeber in digitaler Form (PDF) übermittelt.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem zwischen den Parteien vereinbarten Honorar, das in der Auftragsbestätigung festgehalten wird. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Abrechnung auf Basis des tatsächlichen Zeitaufwands (Stundensatz) zuzüglich Auslagen und der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist Phoxiclo berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

5. Haftung und Gewährleistung

Phoxiclo haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unserer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Phoxiclo nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder Datenverluste, ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Die Gewährleistung für erbrachte Prüfleistungen beträgt 12 Monate ab Übergabe des Prüfberichts. Mängel, die auf unzureichende oder unrichtige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, begründen keine Gewährleistungsansprüche.

6. Datenschutz und Vertraulichkeit

Phoxiclo verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und seiner Mitarbeiter ausschließlich im Rahmen der Auftragsabwicklung und unter Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten sind der gesonderten Datenschutzerklärung auf unserer Website zu entnehmen.

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, insbesondere Betriebsgeheimnisse, technische Daten und Prüfergebnisse, Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von drei Jahren.

7. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle von Phoxiclo erstellten Prüfberichte, Gutachten, Checklisten und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen Verwendung, insbesondere zur Vorlage bei Aufsichtsbehörden und im Rahmen von Zertifizierungsverfahren. Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Phoxiclo.

8. Vertragsdauer und Kündigung

Einzelaufträge enden mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistung und der Bezahlung der Vergütung. Rahmenverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung mit der Zahlung von mehr als zwei Monatsrechnungen in Verzug gerät oder wenn eine Partei gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und den Verstoß nach Abmahnung nicht abstellt.

9. Änderungen der Nutzungsbedingungen

Phoxiclo behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben erforderlich ist oder eine Anpassung an geänderte Marktbedingungen erfolgt. Der Auftraggeber wird über wesentliche Änderungen per E-Mail informiert. Widerspricht der Auftraggeber der Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Auf diese Frist wird in der Mitteilung hingewiesen.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Phoxiclo, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Für Fragen zu diesen Nutzungsbedingungen erreichen Sie uns unter der Adresse Rudolf-Hübner-Platz 757, per Telefon unter +49 971 6581639 oder per E-Mail an info@phoxiclo.com.

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